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Mathematik

Wesentliches Ziel der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung in Mathematik (AHS) ist die Sicherung mathematischer Grundkompetenzen an Österreichs AHS. Der vor diesem Hintergrund entwickelte Katalog zu den Grundkompetenzen ist Ausgangs- und Bezugspunkt eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Unterrichts und einer zeitgemäßen, lernfördernden Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand Mathematik.

Weiterentwicklung der SRP Mathematik (AHS) ab Haupttermin 2021

Inhaltliche Basis der Prüfungsaufgaben in Mathematik ist der im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitete

Mathematische Grundkompetenzen beschreiben einen Kernbereich, der aufgrund fachlicher und gesellschaftlicher Relevanz als grundlegend und unverzichtbar gilt. Es handelt sich dabei – wie beim Lehrplan oder bei den Bildungsstandards der Sekundarstufe I – um das Ergebnis von Aushandlungsprozessen.

 Konzept

Im Sinne der bildungstheoretischen Orientierung liegt der Fokus der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung auf dem reflektierten Grundwissen und dessen flexibler Nutzung in Kommunikationssituationen. Dabei sollen jene grundlegenden Kompetenzen sichtbar gemacht werden, die Schülerinnen und Schülern im Unterrichtsgegenstand Mathematik jedenfalls vermittelt werden sollten.

Begleitmaßnahmen

Vom BMBWF und seinen Projektpartnerinnen und -partnern koordinierte Begleitmaßnahmen sollen die optimale Vorbereitung aller Lehrenden und Lernenden auf die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung in Mathematik sicherstellen.

Dazu zählen unter anderem:

Einsatz elektronischer Hilfsmittel

Im § 18 Abs. 3 der Prüfungsordnung AHS wurden ab dem Haupttermin 2018 gewisse Minimalanforderungen für elektronische Hilfsmittel folgendermaßen festgelegt:

Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von einer Formelsammlung, die vom zuständigen Regierungsmitglied für die Klausurarbeit freigegeben wird, und elektronischen Hilfsmitteln zulässig. Die Minimalanforderungen an elektronische Hilfsmittel sind grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionsgraphen, zum numerischen Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- bzw. Stammfunktionen, zur numerischen Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik.

Darüber hinaus ist für die Dauer der Prüfung die Verwendung elektronischer Hilfsmittel zur Kommunikation (z. B. via Internet oder Mobilfunknetzwerken) mit anderen unzulässig.

Kontakt

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Team Mathematik: mathematik.ahs.srdp@bmbwf.gv.at.