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Durchführung

Mit der Einführung der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung (SRP) an AHS seit 2014/15 bzw. der standardisierten kompetenzorientierten Reife- und Diplomprüfung (SRDP) an BHS seit 2015/16 verbinden sich einige der wesentlichsten Neuerungen, die in jüngerer Vergangenheit im Sinne einer Verbesserung und Modernisierung des österreichischen Bildungssystems verwirklicht oder eingeleitet wurden.

Übergeordnetes Ziel der Entwicklung standardisierter kompetenzorientierter Prüfungsformen und -formate ist die langfristige und dauerhafte Qualitätssteigerung und -sicherung an Österreichs allgemein- und berufsbildenden höheren Schulen. Im Sinne dieses Anspruchs gewährleistet das Konzept der Reifeprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung

  • höchstmögliche Transparenz und Vergleichbarkeit der Prüfungsanforderungen,
  • Objektivität, Vergleichbarkeit und somit Fairness der Beurteilungsverfahren,
  • die nachhaltige Absicherung von Kompetenzen,
  • zuverlässige Aussagen über tatsächlich erworbenes Wissen und Können,
  • erhöhte Studierfähigkeit,
  • die europaweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen,
  • die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Bestimmungen.

Kompetenzorientierung

Wie bei den Bildungsstandards sollen standardisierte Aufgabenstellungen bei den abschließenden Prüfungen zu einer stärkeren und nachhaltigeren Ergebnisorientierung in der Planung und Durchführung von Unterricht führen. Die den Aufgaben zugrunde liegende Kompetenzorientierung führt dabei konsequent jene Entwicklung fort, die mit der Neukonzeption der Lehrpläne begonnen wurde: Der nachhaltige Erwerb variabel anwendbarer Kompetenzen rückt ins Zentrum der Lehrtätigkeit, der Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler bemisst sich weniger am Ausmaß des von ihnen kurzfristig abrufbaren Wissens, vielmehr an der Fähigkeit, dieses Wissen situativ (der jeweiligen Situation angepasst) ein- und umzusetzen.

„Drei-Säulen-Modell“

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen:

  • Säule 1: Abschließende Arbeit AHS (ABA)* / Diplomarbeit (BHS) inklusive Präsentation und Diskussion
  • Säule 2: Klausurprüfungen (inklusive Kompensationsprüfung)
  • Säule 3: Mündliche Prüfungen

Die SRDP ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat auch bei negativer Absolvierung einer Teilprüfung zu einer anderen Teilprüfung antreten kann. Bei einer negativ absolvierten Klausurprüfung kann im selben Prüfungstermin eine so genannte Kompensationsprüfung abgelegt werden.

Ein negativ beurteiltes Prüfungsgebiet der SRDP kann nach dem Erstantritt dreimal wiederholt werden. Kandidatinnen und Kandidaten melden sich zur Wiederholung im gewählten Prüfungstermin in der Schule an.

* Die abschließende Arbeit AHS (ABA) ist bis inklusive Schuljahr 2028/29 ein optionaler Teil der Reifeprüfung. Schülerinnen und Schüler der vorletzten Schulstufe können sich bis zum 15. Jänner dieser Schulstufe entscheiden, dass sie anstatt der abschließenden Arbeit eine zusätzlich schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen.

Abschließende Arbeit AHS (ABA)/Diplomarbeit (BHS) und mündliche Prüfungen

Die Themen beziehungsweise Aufgabenstellungen der abschließenden Arbeit AHS (ABA) oder Diplomarbeit (BHS) und der mündlichen Prüfungen werden wie bisher an den Schulen selbst festgesetzt. Auf diese Weise können individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gezielt gefördert und Schulschwerpunkte angemessen berücksichtigt werden.

Schriftliche Klausuren

Bei den Klausuren kommen standardisierte Prüfungsaufgaben in folgenden Prüfungsgebieten zum Einsatz:

  • Unterrichtssprache (Deutsch, Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch)
  • Mathematik (AHS) bzw. Angewandte Mathematik (BHS)
  • Lebende Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch)
  • Klassische Sprachen (Latein und Griechisch)

 Die Aufgabenstellungen der anderen Prüfungsgebiete werden weiterhin auf Schulebene bestimmt.